AGB / TEILNAHMEBEDINGUNGEN VON EVENT SERVICE STAHL 

  

§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines 

1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter
Event Service Stahl (nachfolgend ES), Stuttgarter Str. 53, 71069 Sindelfingen-Maichingen
Tel: 07031/807099, Mobil: 0173/3120566, info@eventservice-stahl.de 
und dem Teilnehmer.

2.     Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat deren Geltung in Textform zugestimmt. 

3.     Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers (aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Bezeichnung in der AGB nur in männlicher Form) gegenüber dem Veranstalter sind an die unter Abs. 1 genannten Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. 

 

§ 2 Anmeldung, Startplatz & Mindestalter 

1.     Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung voraus. Hierfür werden durch den Veranstalter folgende Daten des Teilnehmers erhoben: 
Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf.Telefonnummer, Telefonnummer eines Notfall-Kontaktes, Firmen- oder Vereinsname, 
Streckenlänge, ggf. geplante Zeit, 
Bankverbindung, Kreditkartenkonto bzw. paypal-Daten. 

2.     Die Teilnahme erfolgt ausschließlich nach Bestätigung der Anmeldung durch den ES. 

3.     Der Startplatz ist nicht übertragbar. Startplätze dürfen nur mittels offizieller Ummeldung, evtl. gegen eine entsprechende Gebühr mit Zustimmung des ES übertragen werden. 

4.     Jeder gemeldete Teilnehmer darf seinen Startplatz nur persönlich antreten und damit an der Sportveranstaltung teilnehmen. 
Wird die Startnummer vergessen, verloren oder nicht getragen, besteht kein Recht auf Teilnahme. 

5.     Das Mindestalter der Teilnehmer ist aus der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung ersichtlich. Teilnehmer, die am Veranstaltungstag jünger als 18 Jahre sind, müssen durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten angemeldet werden. 
Anmeldungen Minderjähriger ohne schriftliche Zustimmung der Eltern werden nicht berücksichtigt. 

 

§ 3 Teilnahmegebühr & Rückerstattung 

1.     Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird vom ES eine Teilnahmegebühr erhoben. Dieses wird vom Veranstalter entweder per SEPA-Lastschrift vom bei der Anmeldung angegebenen Bankkonto, dem Kreditkartenkonto eingezogen. 

2.     Es besteht keine Möglichkeit der Abmeldung und Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers bei Nichtantritt des Startplatzes oder bei Ausfall der Veranstaltung. 

3.     Ist ES in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die er nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des ES gegenüber den Teilnehmenden. In diesen Fällen darf der ES Startrechte entziehen, einzelne oder alle Teilnehmenden von der Veranstaltung ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Sollte ES in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die er nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, erfolgt eine Verlosung für die behördlich vorgeschriebene Höchstanzahl der Teilnehmenden. 
Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert. Wenn eine Veranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge. 

Als höhere Gewalt gelten Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle, Ausschreitungen, Embargo, Epidemien, Pandemien wie COVID-19, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch.
Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, besteht ebenfalls kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers. 

 

§ 4 Sicherheitsmaßnahmen & Pflichten des Teilnehmers 

1.     Die Teilnahme an den Veranstaltungen mit Tieren (insbesondere Hunden) ist untersagt. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet (ausgenommen sind hierbei Walking-Stöcke bei Trail- und NW-Veranstaltungen und Fahrräder bei Mountainbike und Triathlon Veranstaltungen). Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte werden vom ES bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen. 

2.     Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt ES rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des ES, über Newsletter per E-Mail oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung. 

3.     Den Anweisungen des ES und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist ES berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen. 

4.      ES kann Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auch ausschließen, insbesondere wenn sie versuchen, auf andere als in diesen Teilnahmebedingungen beschriebene Weise am Wettbewerb teilzunehmen, versuchen, den Wettbewerb zu stören oder Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs missachten oder unsportliches Verhalten zeigen. 

5.     Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in den Fällen der Absätze 3 und 4 nicht. 

 

6.     Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 

 

§ 5 Anpassung im Veranstaltungsablauf 

1.     Inhaltliche und zeitliche Abpassung: ES ist berechtigt und ggfs. sogar verpflichtet, die Veranstaltung in begründeten Ausnahmesituationen zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder in Teilen, vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu schließen oder abzusagen. Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben oder von Sachen mit erheblichem Wert führen könnte. Über derartige Änderungen werden die Teilnehmenden - soweit möglich - vorab per E-Mail benachrichtigen und auf der Website zur jeweiligen Veranstaltung informiert. 

2.     Nachweispflichten: Falls ES verpflichtet wird oder er der Auffassung ist, dass dies für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, kann er die Teilnahme an der Veranstaltung abhängig machen von der Vorlage näher zu bezeichnenden medizinischen Unterlagen und/oder Nachweise oder der Verwendung bestimmter Technologien (insbesondere von Smartphone-Apps). Entsprechende Unterlagen und/oder Nachweise sollen geeignet sein, das Risiko zu reduzieren, dass Teilnehmende das SARS-Corona-Virus 2 oder ein hiermit vergleichbares Virus unbemerkt während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbreiten. Solche auf Kosten der Teilnehmenden beizubringenden Unterlagen können etwa sein: Der Nachweis eines negativen SARS-CoV2-Tests oder einer ausreichenden Immunisierung durch SARS-CoV2-Impfung und/oder überstandener SARS-CoV2-Infektion/Covid19-Erkrankung. Die Verwendung einer bestimmten Technologie (Smartphone-App) kann verlangt werden, damit etwaige Infektionsketten verfolgt und eine direkte Kommunikation mit den Teilnehmenden ermöglicht werden kann. 

 

§ 6 Haftungsausschluss 

1.     Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte ES jedoch aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des ES gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund von vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung. 

2.     Mit seiner Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an der Sportveranstaltung teilzunehmen. Der Teilnehmer versichert weiter, dass ihm bekannt ist, dass die Teilnahme an der Veranstaltung zu körperlichen Belastungen führt und mit gesundheitlichen und körperlichen Risiken verbundenen ist. 

3.     Der Teilnehmer ist selbst verpflichtet, seine gesundheitliche und körperliche Eignung für die Sportveranstaltung vor Teilnahme ärztlich überprüfen zu lassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle vor Veranstaltungsbeginn auftretender gesundheitlicher oder körperlicher Beschwerden, die sich auf seine Fähigkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung auswirken können, von der Teilnahme zurückzutreten. 

4.     ES haftet nicht für Folgen von in der Person des Teilnehmers liegenden, gesundheitlichen Risiken. 

5.     ES hafftet gegenüber dem Teilnehmer unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den ES, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Darüber hinaus haftet ES für Schäden, die auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den ES, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, scheidet eine weitergehende Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus. 

6.     Die Haftungsbegrenzungen in § 5 Abs. 5 finden keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. 

7.     ES haftet nicht für Störungen der Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt. 

8.     ES übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände sowie für (nicht schuldhaft durch ES verursachte) Schäden an der Kleidung oder das Equipment des Teilnehmers. 

9.     Der Teilnehmer verpflichtet sich, den ES und/oder die mit ihm verbundenen Parteien von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem Verstoß des Teilnehmers gegen die vorstehenden Erklärungen und/oder auf einer fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung beruhen. 

 

 

§ 7 Versicherung 

1.     ES führt die Sportveranstaltung mit größter Sorgfalt durch. Trotzdem lassen sich Unfälle nicht völlig vermeiden. Der Teilnehmer erkennt an, dass der ES für den Teilnehmer keine Versicherung abgeschlossen hat. 

2.     Der Abschluss von Versicherungen (einschließlich einer Unfall- und Sachversicherung) fällt somit in die alleinige Verantwortung des Teilnehmers. ES empfiehlt allen Teilnehmern, einen solchen Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen abzuschließen. 

 

§ 8 Datenerhebung und -verwertung 

Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltungen erhebt der ES entsprechende personenbezogene Daten. Der Umgang mit diesen Daten ist in der Datenschutzerklärung des ES geregelt, die für die Veranstaltung gilt. 

 

§ 9 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten 

1.     Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung ein Zeitnahme-Chip ausgegeben wird, dann wurde dieser vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des ES wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen. 

2.     Werden bei der Veranstaltung ein Zeitnahmechip und eine Startnummer verwendet, so sind diese gemäß den vom ES formulierten Anforderungen zu tragen. 

 

§ 10 Siegerehrung, Wertungskategorien 

1.     Sollten mehrere Teilnehmer / Teilnehmerinnen über ein identisches Verhältnis aus den der jeweiligen Einzelwertung zu Grunde liegenden Faktoren (z.B. Zeit, Platzierung und Streckenlänge) verfügen, entscheidet das Losverfahren. 

2.     Der ES behält sich vor in begründeten Fällen Einzelläufer und Mannschaften von der Wertung auszuschließen.
Grundsätzlich gilt im Zusammenhang mit der Benennung der Sieger die Wertungskategorien der einzelnen Veranstaltungen. 

3.     Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 

Sindelfingen, Dezember 2021