TEILNAHMEBEDINGUNGEN
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Der WerkStadt-Lauf Sindelfingen wird nach den Inter-nationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletic Federations (IAAF) unter Aufsicht des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes veranstaltet.
Veranstalter des WerkStadt-Lauf in Sindelfingen ist Event Service Stahl, Stuttgarter Strasse 53, 71069 Sindelfingen- Maichingen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmern. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, sind ohne weiteres Vertragsbestandteil.
§ 2 Teilnahmebedingungen, Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebens-alter erreicht hat. Sportgeräte, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind an der Veranstaltung nicht zugelassen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines (entsprechend kenntlich gemachten) Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungs-gemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von den hierzu ermächtigten Mitarbeitern des Veranstalters abgegeben werden.
§3 Anmeldung, Teilnehmerbeitrag, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich auf einem beim Veranstalter anzufordernden Sammelmeldeformular (Excel-Datei) oder per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular" im Internet erfolgen. Schriftliche Anmeldungen per Post, Telefax oder „electronic Mail" werden nicht angenommen.
(2) Zahlungen können per Rechnung oder einmaliger Einzugsermächtigung erfolgen. Bei Online-Anmeldungen per Internet ist die Zahlung nur per Lastschrift möglich. Anmeldungen ohne gleichzeitige Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar; Startnummern sind nicht übertragbar.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vor Beginn der Veranstaltung seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(6) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum), welches entweder bereits in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die nach Überschreiten des Limits eingehen, werden nicht angenommen.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Verpflichtung des Veranstalters zum Schadenersatz gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf schuld-haften Verletzungen einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, sowie Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer selbst, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte im Fall der durch diese von dem Teilnehmer verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung und in diesem Umfang willigt der Teilnehmer in die Speicherung ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, foto-mechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. In diesem Rahmen willigt der Teilnehmer mit der Anmeldung auch in die Speicherung und Weitergabe der Daten ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten und die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis- CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Auch in diesem Umfang willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten ein.
§ 6 Zeitmessung, regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitmessung beim WerkStadt-Lauf in Sindelfingen wird von der Firma raceresult durchgeführt.
(2) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 genannten Sportverbände sowie § 2Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.
Stand: 1. Januar 2018