TEILNAHMEBEDINGUNGEN
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Der Kreissparkassen Jedermann-/ Staffel-/ Familien-Triathlon in Sindelfingen wird nach den Wettkampfregeln der
Deutschen Triathlon Union (DTU) unter Aufsicht des Baden-Württembergischen Triathlon-Verbandes veranstaltet.
Veranstalter des Kreissparkassen Jedermann-/ Staffel-/ Familien-Triathlon ist Event Service Stahl, Stuttgarter Strasse 53, 71069
Sindelfingen- Maichingen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind
gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmern. Änderungen, die
unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, sind ohne weiteres
Vertragsbestandteil.
§ 2 Teilnahmebedingungen, Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Sportgeräte, welche die Sicherheit oder
Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind an der Veranstaltung nicht zugelassen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines
(entsprechend kenntlich gemachten) Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen
Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende
Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von den hierzu ermächtigten Mitarbeitern des Veranstalters abgegeben werden.
§ 3 Anmeldung, Teilnehmerbeitrag, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich auf einem beim Veranstalter anzufordernden Sammelmeldeformular (Excel-Datei) oder per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular" im Internet erfolgen. Schriftliche Anmeldungen per Post, Telefax oder „electronic Mail" werden nicht angenommen.
(2) Wer eine Sammelanmeldung durchführt, muss im Vorfeld die Erlaubnis bzw. Vollmacht der in der Sammelanmeldung registrierten
Teilnehmer eingeholt haben, den Vertrag in deren Namen mit dem Veranstalter abzuschließen und der Speicherung und Weitergabe der personenbezogenen Daten zuzustimmen (s. Datenschutz).
(3) Zahlungen können per Rechnung oder einmaliger Einzugsermächtigung erfolgen. Bei Online-Anmeldungen per Internet ist die Zahlung nur per Lastschrift möglich.
Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten von Stahl Sport Shop kann die Zahlung auch
in den Geschäftsräumen in bar geleistet werden.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner
Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer
Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(5) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar; Startnummern sind nicht übertragbar.
(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vor Beginn der Veranstaltung seine Nichtteilnahme gegenüber dem
Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem nachgewiesenen berechtigten Rücktritt des
Teilnehmers.
(7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht
zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt und zwar nur in Höhe des Betrages nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen und bereits vom Veranstalter getätigten
Aufwandes. Dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
(8) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum), welches entweder bereits in der Ausschreibung des
betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die nach Überschreiten des Limits eingehen, werden nicht angenommen.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Verpflichtung des Veranstalters zum Schadenersatz gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden,
die auf schuldhaften Verletzungen einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, sowie Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem
Teilnehmer selbst, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte im Fall der durch diese von dem Teilnehmer verwahrte Gegenstände. Die Haftung des
Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung (Auszug) - vollständig unter Datenschutzerklärung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der
Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten
zu diesem Zweck ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.), sowie im Internet können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
Ausserdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos oder
Videos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden einverstanden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht
zugleich, dass es ein solches Foto oder Video kaufen möchte.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der
Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. In diesem Rahmen willigt der Teilnehmer mit der Anmeldung auch in die Speicherung, Veröffentlichung und Weitergabe der Daten
ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und
Ergebnislisten in allen relevanten und die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht.
Auch in diesem Umfang willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten ein.
(5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine E-Mail-Adresse für den Versand des Newsletters und E-Mailings gespeichert wird. Am Ende des Newsletters findet sich ein Link, über den Sie den Newsletter jederzeit abbestellen können.
(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen.
(7) Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link zu finden www.eventservice-stahl.de
§ 6 Zeitmessung, regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitmessung beim Kreissparkassen Jedermann-/ Staffel- / Familien-Triathlon wird von der Firma
Time2finish durchgeführt.
(2) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der
Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in §1 genannten Sportverbände sowie §2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen
entsprechend.
Stand: 20.05.2018